Die Unternehmen der KOLLITSCH Gruppe zählen zu den führenden Kärntner Betrieben in der Architektur-, Bau-, und Immobilienbranche. Maßgeblich am Erfolg beteiligt sind die engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens. Gemeinsam werden höchste Qualitätsstandards gesetzt. Integrität sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Regeln haben bei uns höchste Priorität.
Wir sind offen für Hinweise und haben hierfür ein internes Hinweisgebersystem (Whistleblowing) eingerichtet.
Hinweisgeber sind Personen, die aufgrund laufender oder früherer beruflicher Verbindung zu einem Unternehmen Informationen über eine Rechtsverletzung erhalten haben.
Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, wie Bestechung, Korruption, Kartellbildung, Geldwäsche, Versagen des Schutzes personenbezogener Daten, Produktionssicherheit, Umweltschutz, Verbraucherschutz, Verletzung der Körperschaftsteuervorschriften, Veruntreuung und Betrug.
Für die Übermittlung eines Hinweises stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Auswahl:
per Mail an: hinweis@kollitsch.eu
per Post an:
Kollitsch Management GmbH
Rechtsabteilung
Deutenhofenstraße 3
9020 Klagenfurt am Wörthersee übermitteln
oder persönlich während der Öffnungszeiten.
Bitte beschreiben Sie den Missstand möglichst konkret und vermeiden Sie allgemeine Aussagen wie zum Beispiel „das ist Korruption“. Geben Sie so viele Details wie möglich an und übermitteln Sie uns, sofern vorhanden, entsprechende Kopien aller relevanten Urkunden.
Wir gewährleisten Ihnen, dass Ihre Informationen bzw. Ihre Identität oder etwaiger in dem Hinweis genannter Dritter absolut vertraulich behandelt werden.
Nachdem Sie uns einen Hinweis übermittelt haben, wird dieser von unseren qualifizierten und hierfür zuständigen Mitarbeitern geprüft und betreut. Zunächst erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Sollten wir noch weitere Informationen von Ihnen benötigen, werden sich unsere Mitarbeiter mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie werden zeitnah darüber informiert, ob bzw. welche Folgemaßnahmen im Anschluss ergriffen werden/wurden.
Durch die Übermittlung eines Hinweises haben Sie, sofern der Hinweis nicht bewusst falsch ist, keine Sanktionen oder Nachteile zu befürchten.
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